print

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten – StBAPO

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2022, 1936)

Finanzamt

Beurteilung

von
Dienst- oder Amtsbezeichnung Vor- und Familienname

in der berufspraktischen Ausbildung

1. Leistungen in der praktischen Ausbildung
(insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse,
Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):
2. Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):
3. Eignung
(insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):
4. Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
(insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):
5. Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):
6. Gesamturteil:
Notenpunktzahl Note

Ort, Datum Ort, Datum
Amtsleitung des Finanzamtes Ausbildungsleitung

Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Vor- und Familienname der beurteilten Person

Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25